Wortmarke, Bildmarke, Wort-Bild-Marke: was schützt was?
Die drei Markenformen unterscheiden sich im Schutzumfang erheblich. Welche für einen Handwerksbetrieb sinnvoll ist, welche für ein Ladengeschäft — und warum die naheliegende Wahl oft die schwächere ist.
Wer eine Marke anmelden will, muss sich für eine Form entscheiden. Die Wahl wirkt technisch, entscheidet aber darüber, wogegen Sie später tatsächlich vorgehen können. Und die intuitive Wahl ist häufig die schwächere.
Vorab, weil es wichtig ist: Ich bin kein Anwalt. Dieser Text erklärt, was die Markenformen unterscheidet, damit Sie das Gespräch mit einem Anwalt vorbereitet führen können. Eine rechtliche Bewertung Ihres konkreten Falls ersetzt er nicht.
Die drei Formen
Die Wortmarke
Geschützt wird der Name als Zeichenfolge — ohne Gestaltung, ohne Schriftart, ohne Farbe. Angemeldet wird schlicht das Wort.
Der Schutz ist dadurch am breitesten. Wer Ihren Namen verwendet, verletzt die Marke unabhängig davon, in welcher Schrift oder Farbe er ihn setzt. Sie können Ihr Logo jederzeit neu gestalten, ohne den Schutz zu verlieren.
Die Hürde: Der Name muss unterscheidungskräftig sein. Rein beschreibende Bezeichnungen werden zurückgewiesen. „Bäckerei Erfurt” hat keine Chance, ein Kunstwort oder eine ungewöhnliche Wortkombination dagegen schon.
Die Bildmarke
Geschützt wird ausschließlich die grafische Gestaltung. Kein Text, nur das Zeichen.
Sinnvoll ist das vor allem, wenn das Bildzeichen für sich allein steht und wiedererkannt wird — was Jahre an Bekanntheit voraussetzt. Für einen neu gegründeten Betrieb ist eine reine Bildmarke selten der richtige erste Schritt, weil niemand das Zeichen ohne den Namen zuordnen kann.
Die Wort-Bild-Marke
Geschützt wird die Kombination aus Text und Gestaltung, genau so, wie sie angemeldet wurde.
Das ist die häufigste Anmeldung — und gleichzeitig die mit dem engsten Schutzumfang. Denn geschützt ist die Kombination als Ganzes. Verwendet jemand denselben Namen mit anderer Gestaltung, ist der Fall deutlich schwieriger als bei einer Wortmarke.
Ein praktischer Nachteil kommt hinzu: Wenn Sie Ihr Logo in fünf Jahren überarbeiten, entspricht die eingetragene Marke nicht mehr Ihrem Auftritt. Die Eintragung schützt dann eine Fassung, die Sie nicht mehr verwenden.
Warum die Wort-Bild-Marke trotzdem so oft gewählt wird
Weil sie leichter eingetragen wird. Ein Name, der als Wortmarke wegen fehlender Unterscheidungskraft zurückgewiesen würde, kann als Wort-Bild-Marke durchgehen — die Gestaltung liefert die nötige Unterscheidungskraft.
Das ist ein echter Vorteil, hat aber einen Haken, den viele übersehen: Die Eintragung wurde durch das Bild gerettet, nicht durch das Wort. Der Schutz erstreckt sich damit im Kern auf die Gestaltung. Gegen jemanden, der denselben beschreibenden Namen anders gestaltet verwendet, kommen Sie kaum an.
Die Praxisempfehlung
Für die meisten Betriebe ist die stärkste Lösung nicht eine, sondern zwei Anmeldungen: die Wortmarke für den Namen und, sobald das Bildzeichen eigenständig wiedererkannt wird, zusätzlich die Bildmarke.
Wenn das Budget nur für eine reicht, gilt als Faustregel: Ist Ihr Name unterscheidungskräftig genug, melden Sie die Wortmarke an. Sie überlebt jeden Relaunch und schützt das, was Kunden tatsächlich weitersagen. Ist er das nicht, bleibt die Wort-Bild-Marke — dann aber mit dem Bewusstsein, dass der Schutz enger ist, als er sich anfühlt.
Was das für die Gestaltung bedeutet
Aus dieser Systematik folgt eine gestalterische Konsequenz, die oft übersehen wird: Wenn die Wortmarke der stärkere Schutz ist, muss der Name die Arbeit leisten, nicht das Symbol. Ein Logo, das ohne sein Bildzeichen nicht funktioniert, ist markenrechtlich in einer schlechteren Position.
Deshalb entwerfe ich Wortmarke und Bildzeichen so, dass beide für sich stehen können — der Schriftzug allein auf dem Briefbogen, das Signet allein als Profilbild.
Bevor Sie anmelden
Vor jeder Anmeldung steht die Recherche. Das Deutsche Patent- und Markenamt prüft von sich aus nicht, ob Ihre Marke mit älteren Rechten kollidiert. Es prüft nur absolute Hindernisse wie fehlende Unterscheidungskraft. Ob jemand anderes bereits ein ähnliches Zeichen in Ihrer Branche hat, müssen Sie selbst herausfinden.
Genau das ist die Ähnlichkeitsrecherche: eine Durchsicht des Registers nach ähnlichen Zeichen in den Nizza-Klassen Ihres Geschäfts, dokumentiert als Bericht. Sie ist bei mir im Festpreis enthalten.
Die rechtliche Bewertung, ob eine gefundene Ähnlichkeit eine Verwechslungsgefahr im Sinne des Markengesetzes begründet, darf ich nicht vornehmen — das ist nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz Anwälten vorbehalten. Für diesen Schritt vermittle ich auf Wunsch an einen Markenanwalt.
Kurz zusammengefasst
Die Wortmarke schützt am breitesten und überlebt jeden Relaunch, verlangt aber einen unterscheidungskräftigen Namen. Die Bildmarke lohnt erst, wenn das Zeichen allein erkannt wird. Die Wort-Bild-Marke wird am leichtesten eingetragen und schützt am engsten.
Und in jedem Fall gilt: erst recherchieren, dann gestalten, dann anmelden. Diese Reihenfolge ist deutlich billiger als jede andere.