Allgemeine Geschäftsbedingungen
Entwurf. Diese Bedingungen sind vor der Veröffentlichung anwaltlich zu prüfen. Sie enthalten Platzhalter in eckigen Klammern.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über Gestaltungsleistungen zwischen [VORNAME NACHNAME], Logoklar (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.
§ 2 Leistungsumfang
Der Auftragnehmer erstellt eine Wort-Bild-Marke. Enthalten sind:
- drei ausgearbeitete Entwurfsrichtungen,
- bis zu drei Revisionsrunden,
- eine dokumentierte Ähnlichkeitsrecherche im Register des DPMA nebst Sichtung beim EUIPO in den vereinbarten Nizza-Klassen,
- die Ausgangsdaten in den Formaten AI, EPS, SVG, PDF und PNG in den Farbräumen RGB und CMYK mit Pantone-Zuordnung,
- Anwendungsregeln als PDF.
Nicht enthalten sind Markenstrategie, Corporate Design über weitere Medien, Kampagnen, Webgestaltung sowie jede Form der Rechtsberatung.
§ 3 Ähnlichkeitsrecherche, keine Rechtsberatung
Die Ähnlichkeitsrecherche ist eine dokumentierte Registerrecherche. Sie stellt keine Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG dar. Eine rechtliche Bewertung der Verwechslungsgefahr, der Schutzfähigkeit oder der Erfolgsaussichten einer Markenanmeldung ist nicht Gegenstand des Vertrages und wird nicht geschuldet. Der Auftragnehmer schuldet keine Freiheit des Zeichens von Rechten Dritter. Für eine rechtliche Bewertung wird ausdrücklich die Beauftragung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts empfohlen.
§ 4 Preis und Zahlung
Der Festpreis beträgt 249,00 Euro [zzgl./inkl.] Umsatzsteuer. Der Betrag ist nach Übergabe der Daten innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Eine Anzahlung wird nicht verlangt.
§ 5 Mitwirkung und Fristen
Erstentwürfe werden innerhalb von fünf Werktagen nach dem Erstgespräch und vollständiger Übermittlung der erforderlichen Angaben vorgelegt. Die Gesamtdauer von in der Regel 15 Werktagen setzt voraus, dass Rückmeldungen des Auftraggebers je Revisionsrunde innerhalb von zwei Werktagen erfolgen. Verzögerungen aus der Sphäre des Auftraggebers verlängern die Fristen entsprechend.
§ 6 Revisionen
Enthalten sind drei Revisionsrunden. Rückmeldungen sind je Runde gesammelt zu übermitteln. Weitere Runden werden nach Aufwand mit [STUNDENSATZ] Euro je Stunde berechnet und vorher abgestimmt.
§ 7 Nichtgefallen
Gefällt dem Auftraggeber nach drei Revisionsrunden keiner der Entwürfe, wird eine vierte Runde ohne Berechnung durchgeführt. Kommt auch danach keine Einigung zustande, kann jede Partei den Vertrag beenden. In diesem Fall wird die Hälfte des Festpreises fällig; Rechte an den Entwürfen werden nicht übertragen.
§ 8 Nutzungsrechte
Mit vollständiger Zahlung überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber an dem final abgenommenen Zeichen das ausschließliche, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht, einschließlich des Rechts zur Bearbeitung, zur Markenanmeldung und zur Übertragung auf Dritte. An nicht ausgewählten Entwürfen verbleiben die Rechte beim Auftragnehmer.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erbrachte Leistung zu Referenzzwecken zu zeigen, sofern der Auftraggeber dem nicht in Textform widerspricht.
§ 9 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit oder für Ansprüche Dritter aus älteren Kennzeichenrechten ist ausgeschlossen (§ 3).
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, ist Gerichtsstand [ORT]. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Stand: [DATUM EINSETZEN]